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Die Kurpfalz im 17. Jahrhundert

(Teil 2 von )

Michiel van Mierevelt: Porträt des jungen Kurfürsten, 1613
Michiel van Mierevelt:
Porträt des jungen Kurfürsten, 1613

nachfolger Friedrich IV. wurde nach seinem Tod (1610) sein Sohn Friedrich V., der als Pfalzgraf und Kurfürst von 1610 bis 1623 die Pfalz regierte.
Bei seinem Versuch, die Kurpfalz als führende protestantische Macht im Heiligen Römischen Reich zu positionieren, verstrickte er sich in die durch religiöse Gegensätze verursachten politischen Wirren Europas.

Als Haupt der protestantischen Union wurde er, der reformierte Kurfürst der Pfalz, am 26. August 1619 von den böhmischen protestantischen Reichsständen zum Nachfolger des abgesetzten katholischen Königs von Böhmen, Ferdinand II., „Feind der böhmischen Freiheit“, ernannt.

Ferdinand II. um 1614
Ferdinand II. um 1614

Ferdinand II., der einer Nebenlinie der katholischen Habsburger entstammte, war vom 28. August 1619 bis zu seinem Tode (1637) Kaiser des Heiligen Römischen Reiches.

Die Bande zwischen Böhmen und den Habsburgern war nun zerschnitten und der offene Krieg war nicht mehr zu stoppen.
Der Dreißigjährigen Krieg, ein Krieg um Glaube und Macht - Katholiken gegen Protestanten, hatte spätestens jetzt begonnen.
In der Schlacht am Weißen Berg bei Prag (1620), eine Auseinander-setzung des Dreißigjährigen Krieges, unterlagen die böhmischen Protestanten unter ihrem König Friedrich V. von der Pfalz und dessen Heerführer Christian I. von Anhalt (13.000 Mann) den Truppen der Katholischen Liga, die von Karl Bonaventura Graf von Buquoy (39.000 Mann) angeführt wurden.

Pieter Snayers: Die Schlacht am Weißen Berg
Pieter Snayers: Die Schlacht am Weißen Berg

Über Friedrich V. wurde im Januar 1621 die Reichsacht1 verhängt. Er verlor sein Land, die Kurwürde, die mit dem Amt des Reichsvikars2 und des Erz -Truchsessenamts verbunden war und floh mit seiner Familie über Náchod und Glatz nach Breslau, von wo er sich über Brandenburg und Wolfenbüttel ins niederländische Exil begab, das er im März 1621 erreichte und Kaiser Ferdinand II. konnte seinen Anspruch auf die böhmische Krone Böhmens durchsetzen.

Des Pfalzgrafen Urlaub, Spottschrift auf den Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz
Des Pfalzgrafen Urlaub,
Spottschrift auf den Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz, der „Winterkönig“ genannt

Erst Friedrichs Sohn, Karl I. Ludwig (1649–1680), sollte durch den Westfälischen Frieden (1648) die Kurpfalz (auch Rheinpfalz oder Untere Pfalz genannt) in verkleinerter Form einschließlich der Kur3würde zurückerhalten.

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Die Pfalz um 1647
Die Kurpfalz um 1647

In den böhmischen Ländern stand der Rekatholisierung und der Durchsetzung des Absolutismus nach der Eroberung am Weißen Berg nichts mehr im Weg. Tausende von böhmischen Protestanten flohen als Exulanten in deutsche Länder, wo sie eine neue Heimat fanden.

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Der katholische Herzog von Bayern, Maximilian I., nahm daraufhin ohne größere Anstrengung 1621 die Oberpfalz4 ein und mit spanischer Hilfe eroberte er Ende 1623 die Unterpfalz (auch Rheinpfalz genannt). Somit erhielt er die Kurwürde und wurde Kürfürst der Pfalz von 1623 bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges (1648).

Die Kurpfalz im 16. Jahrhundert
Die Kurpfalz im 16. Jahrhundert, unterteilt in Unterpfalz und Oberpfalz

Maximilian ließ die weitgehend protestantische Oberpfalz rekatholisieren. Im Jahr 1628 wurde dort der Katholizismus zur alleinigen Konfession erklärt. Wie in den Gebieten der katholischen Habsburger waren die Jesuiten die Träger der Rekatholisierung. Widerstand wurde durch Einquartierung von Soldaten gebrochen. Der Prozess der Rekatholisierung wurde bis 1675 weitgehend beendet.
Ähnlich handelte Maximilian auch in der rheinischen reformierten Unterpfalz bis zum Ende des Krieges (1648).

 

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1 Acht = [althochdeutsch ahta »Verfolgung«] (Ächtung), Ausstoßung aus der Gemeinschaft. Im germanischen Recht bedeutete Acht die Ausstoßung des Rechtsbrechers aus der Rechts- und Friedensgemeinschaft (Friedlosigkeit, Friedloslegung); jeder durfte ihn bußlos töten. Der Geächtete konnte sich aus der Acht lösen, indem er sich dem Gericht stellte und sich dessen Urteil unterwarf. Das mittelalterliche Recht sah die Acht nur noch als Strafe für den Bruch des Landfriedens vor. Eine mildere Form der Acht war die Verfestung, bei der jedermann den Verfesteten gefangen nehmen und an den Richter abliefern oder bei Widerstand töten konnte.
Die Acht erstreckte sich zunächst nur auf den Bezirk des Gerichts, konnte aber als Landesacht auf das ganze Land ausgedehnt werden.
Die Reichsacht konnte nur der Kaiser aussprechen; ihre Folgen erstreckten sich über das ganze Reich, sie traf selbst mächtige Fürste.

2 Reichsvikare: im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation die zur einstweiligen Verwaltung der königlichen Würde von Erledigung des Thrones bis zur Neuwahl, dann bei Minderjährigkeit, langer Abwesenheit oder sonstiger Verhinderung des Kaisers berufenen Personen.
Schon die Goldene Bulle von 1356 erkannte es als altes Herkommen an, dass der Herzog von Sachsen in den Landen sächsischen Rechts und der Pfalzgraf bei Rhein in den schwäbischen, rheinischen und fränkischen Landen das Reichsverweseramt von Rechts wegen zu führen habe.
Die Reichsvikare übten insbesondere die oberstrichterliche Gewalt an Stelle des Kaisers aus; sie errichteten zu diesem Zwecke Reichsvikariatshofgerichte und ermächtigten gemeinsam das Reichskammergericht zur Fortsetzung seiner Tätigkeit. Durch Herkommen stand ihnen auch das Recht zu, Reichstag zu halten und einen bereits bestehenden Reichstag fortzusetzen.

3 Als Kur wurde im Heiligen Römischen Reich die Wahlversammlung zur Bestimmung des römisch-deutschen Königs bzw. Kaisers bezeichnet. Das Wort leitet sich vom mittelhochdeutschen kur bzw. kure („Wahl“) ab. Berechtigt zur Königswahl waren anfangs alle sogenannten Großen des Reiches, seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts dann nur noch die Kurfürsten.

4 Die historische Oberpfalz ging aus staufischem Hausbesitz im bayerischen Nordgau hervor und kam 1268 an die Wittelsbacher. Im Hausvertrag von Pavia (1329) an deren pfälzische Linie abgetreten (seitdem im Unterschied zur Rheinpfalz Oberpfalz genannt), fiel sie 1504/05 teilweise an Pfalz-Neuburg und wurde 1628 Bayern wieder angegliedert. Doch wurde festgesetzt, dass diese Länder und Würden, wenn die bayerische Linie erlöschen würde, an die Pfalz zurückfallen sollten.
In dem seit 1777 vereinigten pfälzisch-bayerischen Gesamtstaat wurde sie 1838 zur bayerischen Provinz (später Regierungsbezirk) Oberpfalz erweitert.
Heute ist die Oberpfalz ein Regierungsbezirk und auch ein Bezirk im Nordosten des Freistaats Bayern und grenzt an Tschechien und an die bayerischen Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Mittelfranken und Oberfranken.