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Migrationsbewegungen

(Teil 4 von 4)

Gründe zum Verlassen des Herkunftlandes

mit der eintretenden Reformation und den Religionskriegen kam es immer häufiger zu Verfolgung vonseiten der katholischen Kirche (Inquisition) und zur Flucht aus dem Heimatland.

Außer religiöser Unterdrückung und Verfolgungen waren die Gründe zum Verlassen des Herkunftslandes mannigfaltig:

  • existenzielle Bedrohung durch Kriege oder Naturkatastrophen
  • Überbevölkerung
  • Unfruchtbarkeit des Bodens
  • unzureichende Entwickelung von Industrie, Handel und Verkehr
  • autoritäre Ordnung vieler Staaten
  • die Schwierigkeit, sich in der Heimat eine befriedigende Existenz zu schaffen und
  • die Hoffnung auf bessere ökonomische Bedingungen in einem anderen Land

 

Auswanderung

Von großem Einfluss auf die Auswanderung ist die geschichtliche Entwickelung eines Volkes.

So zeichnet sich die germanische Rasse durch einen traditionellen Wandertrieb aus. Von den romanischen Völkern sind die sesshaftesten die Franzosen, während der Italiener wieder leichter sein Vaterland verlässt.

Georg Bleibtreu, 1884: Die Einwanderer der Siebenbürger Sachsen
Georg Bleibtreu, 1884:
Die Einwanderung der Siebenbürger Sachsen

Die deutsche Auswanderung nach Westen, nach Nordamerika, wurde ursprünglich durch politische und religiöse Bedrückung, durch Kriegs- und Hungersnot veranlasst.

Die deutsche Auswanderung nach Osten, d. h. nach Ungarn, Siebenbürgen1 und Russland sollte die dort menschenleeren Gebiete bevölkern und ihre "halbbarbarischen" Untertanen durch deutsche Kultur auf eine höhere Stufe zu bringen.

Dass die Auswanderung dem Gastland in der Regel einen Vorteil brachte, ist leicht verständlich, denn militärisch, fiskalisch, kulturell und sicherheitspolitisch profitierte das Gastland von den Siedlern.

Zur Auswanderung entschlossen sich vorwiegend jüngere und kräftigere Elemente und kamen in der Regel nicht ganz mittellos in das fremde Land.

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Die Bauern - der 3. Stand trägt die Last der anderen zwei Stände. Er stützt sich dabei auf seine Hacke, aus seiner Tasche hängen Zettel mit Steuern, Zehnt, Fron- und Militärdienst, seine Saat wird von gefräßigen Rebhühnern und Hasen aufgefressen (adliges Jagdprivileg). Der Abbé ist geprägt von Prunksucht, der Degen des Herzogs ist von Blut gerötet.
Die Bauern, der 3. Stand,
trägt die Last der anderen zwei Stände"

Der Auswanderung standen vielfach Rechte Dritter im Weg (Hörigkeit). Später versuchte man sie durch Verbot (Abzugsverbot3) und hohe Abgaben zu beschränken, um dem Land eine größere Volkszahl (Steuerzahler) zu erhalten.
"Heimliche Auswanderung", insbesondere aber das Anwerben und Verleiten zur Auswan-derung wurden vielfach mit strengen Strafen, selbst mit "Leibes- und Lebensstrafen", bedroht.

Dagegen wurde der Auswan-derung von einem Land des Heiligen Römischen Reiches in ein anderes (auch Überwanderung oder Binnenkolonisation genannt) keine Schwierigkeiten bereitet.

mehr zu den Auswanderungsverboten in deutschen Landen findest du hier klicke hier

 

 

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1 Siebenbürgen = Landschaft, im Innern des Karpatenbogens, die heute zu Rumänien gehört. Vom 3. Jahrhundert v. Chr. an Teil des Königreichs der Daker, 106-271 n. Chr. Teil der römischen Provinz Dakien, seit dem 7. Jahrhundert des Bulgarischen Reiches, seit dem 9./10. Jahrhundert bis 13. Jahrhundert von Ungarn.
Zum Grenzschutz wurden im 10. Jahrhundert Szekler, ab etwa 1150 deutsche Bauern und Handwerker (Siebenbürger Sachsen) angesiedelt; 1211-25 breitete sich im Burzenland (historische Grenzlandschaft im Südosten Siebenbürgens) der Deutsche Orden aus. Eine rumänische Bevölkerung ist erst seit etwa 1210 sicher bezeugt. 1437 kam es zur »Union der drei Nationen« (Ungarn, Szekler, Sachsen) zur Abwehr der seit 1432 vordringenden Türken.
Die Bedrohung durch die Türken führte nach 1493 bis etwa 1530 zum Um- und Ausbau der Kirchen zu Kirchenburgen. Nach der Schlacht bei Mohács (1526) kam Siebenbürgen unter osmanische Oberhoheit; 1688 bzw. 1691 fiel Siebenbürgen vorläufig, 1699 (Frieden von Karlowitz) bei Wahrung seiner Autonomie endgültig an die Habsburger (Österreich); 1848/49 kurz, nach dem österreichisch-ungarischen Ausgleich 1867, wieder mit Ungarn vereinigt. Die Magyarisierungspolitik stieß auf den entschiedenen Widerstand der dort lebenden Rumänen und Sachsen. Durch den Frieden von Trianon (1920) kam Siebenbürgen an Rumänien, durch den 2. Wiener Schiedsspruch (1940) Nordsiebenbürgen und das Szeklerland (Ostsiebenbürgen) an Ungarn, durch den Pariser Frieden (1947) ganz Siebenbürgen wieder an Rumänien.

2 Der überwiegende Teil der Exulanten bekannte sich zum Calvinismus, doch waren gelegentlich auch Lutheraner und Täufer, ja sogar Katholiken unter ihnen. Denn die Flucht war eben nicht nur eine Flucht vor Glaubensverfolgung (aller Andersgläubigen im Süden, der Katholiken im Norden), sondern auch vor den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der damaligen spanischen Unterdrückungspolitik.

3 Das inländische Abfahrts- bzw. Abzugsrecht der preußischen Staaten wurde durch Verordnung vom 27. November 1777 aufgehoben, aber durch das Edikt vom 15. November 1787 wieder eingeführt (Paragraph 176).
Im Königreich Württemberg wurde es 1807 wieder aufgehoben und am 15. März 1815 durch die Landständische Verfassung mit Artikel 56 wiederhergestellt. Außerdem erlaubte die Verfassung des Deutschen Bundes von 1815 den Untertanen deutscher Fürsten und den Bewohnern der freien Städte die Auswanderung ausdrücklich, insofern ein anderer Staat sie zu Untertanen annehmen wollte (Artikel 18).
In Württemberg wurde das Abzugsrecht vollständig durch das Gesetz vom 19. November 1833 aufgehoben.