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Die Deutsche Ostsiedlung

(Teil 3 von 3)

12. - 13. Jahrhundert

Ordensstaat um 1350
Ordensstaat um 1350

Ein Sonderfall der deutschen Ostsiedlung war die Staats-gründung des Deutschen Ordens1, durch den Ost-preußen, Kurland und Livland christianisiert und deutsche Städte gegründet wurden.

Der Deutschritterorden, der 1190 während des 3. Kreuzzuges von Bremer und Lübecker Kaufleuten gegründet wurde, propagierte seine expansionistischen Übergriffe gegen die Kumanen in Siebenbürgen2 (1211 - 1225) und gegen die Pruzzen, Litauer und Livländer in den Ostseeländern (1226 - 1402) als Kreuzzüge.

Hermann von Salza
Hermann von Salza

Im Jahr 1226 bat Herzog Konrad von Masowien, Verbündeter des Deutschen Ordens, den Deutschen Orden unter dessen Hochmeister Hermann von Salza um Hilfe gegen die heidnischen Pruzzen3, die das spätere Ostpreussen bewohnten, und überließ ihm dafür das Kulmerland in Preußen, wo 1224 der Deutschordensstaat gegründet wurde.

Nun begann eine intensive planmäßige deutsche Besiedlung der neuen Gebiete im nord- und mitteldeutschen Raum. Die slawischen Greifenherzöge in Pommern, die ebenfalls slawischen Piasten in Schlesien sowie der Deutsche Orden in Ostpreußen riefen deutsche Siedler ins Land. Sie verfügten über dünnbesiedeltes Land, das landhungrige Deutsche aus den westlichen Gebieten anzog. Die deutschen Bauern waren willkommen, weil sie fortschrittliche Wirtschafts- und Rechtsformen mitbrachten.

Konrad von Masowien
Konrad von Masowien

Auch die Könige von Polen riefen deutsche Untertanen in ihr Land. Um die Mitte des 13. Jahrhunderts wurden Krakau, Posen und Plock nach deutschem Recht4 und mit Beteiligung deutscher Kaufleute gegründet.

Warschau und Lemberg, das ebenfalls mit deutscher Beteiligung gegründet wurde, erhielten später das Magdeburger Recht, während andere deutsche Siedler bis in die Städte Litauens zogen.

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Apollinari M. Wasnezow: Markt in Nowgorod
Apollinari M. Wasnezow: Nowgorod

Bereits in vorhansischer5 Zeit bestand im Nord-Ostsee-Gebiet ein umfang-reiches Geflecht von Handelsverbindungen.

Im Zuge der deutschen Ostsiedlung verlagerte sich das Gewicht der Hanse, deren Kern die „wendischen Städte“ im Siedlungsbereich bildeten, zunehmend in den Ostseeraum. Mit den Gotländern fuhren deutsche Kaufleute nach Nowgorod.

In der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts wurden in Nowgorod und Smolensk Hansekontore eröffnet.

Das Hansekontor Peterhof in Nowgorod wurde erstmals in einem Vertrag von 1192 erwähnt. Es war die erste dauerhafte Ansiedlung von Deutschen im Reich der Russen.

Hanse (mittelalterl. nordd. Kaufmanns- u. Städtebund)
Hanse (mittelalterl. nordd. Kaufmanns- u. Städtebund)
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  1 Als Staat des Deutschen Ordens wird das Territorium des Deutschen Ordens im Baltikum in der Zeit von 1230 bis 1561 bezeichnet.

 2 Siebenbürgen = Landschaft, im Innern des Karpatenbogens, die heute zu Rumänien gehört. Vom 3. Jahrhundert v. Chr. an Teil des Königreichs der Daker, 106-271 n. Chr. Teil der römischen Provinz Dakien, seit dem 7. Jahrhundert des Bulgarischen Reiches, seit dem 9./10. Jahrhundert bis 13. Jahrhundert von Ungarn.
Zum Grenzschutz wurden im 10. Jahrhundert Szekler, ab etwa 1150 deutsche Bauern und Handwerker (Siebenbürger Sachsen) angesiedelt; 1211-25 breitete sich im Burzenland (historische Grenzlandschaft im Südosten Siebenbürgens) der Deutsche Orden aus. Eine rumänische Bevölkerung ist erst seit etwa 1210 sicher bezeugt. 1437 kam es zur »Union der drei Nationen« (Ungarn, Szekler, Sachsen) zur Abwehr der seit 1432 vordringenden Türken.
Die Bedrohung durch die Türken führte nach 1493 bis etwa 1530 zum Um- und Ausbau der Kirchen zu Kirchenburgen. Nach der Schlacht bei Mohács (1526) kam Siebenbürgen unter osmanische Oberhoheit; 1688 bzw. 1691 fiel Siebenbürgen vorläufig, 1699 (Frieden von Karlowitz) bei Wahrung seiner Autonomie endgültig an die Habsburger (Österreich); 1848/49 kurz, nach dem österreichisch-ungarischen Ausgleich 1867, wieder mit Ungarn vereinigt. Die Magyarisierungspolitik stieß auf den entschiedenen Widerstand der dort lebenden Rumänen und Sachsen. Durch den Frieden von Trianon (1920) kam Siebenbürgen an Rumänien, durch den 2. Wiener Schiedsspruch (1940) Nordsiebenbürgen und das Szeklerland (Ostsiebenbürgen) an Ungarn, durch den Pariser Frieden (1947) ganz Siebenbürgen wieder an Rumänien.

  3 Die Pruzzen oder auch Prussen waren ein baltischer Volksstamm der zwischen Weichsel und Memel siedelte und auf den die Bezeichnung Preußen zurückgeht.

 4 Deutsches Recht = Der mit diesem Ausdruck verbundene Begriff ist ein verschiedener, je nachdem man dabei das Herrschaftsgebiet oder den Ursprung der Rechtsnormen im Auge hat. In ersterer Beziehung versteht man unter deutschem Rechte das in Deutschland geltende Recht, während man mit Rücksicht auf den Entstehungsgrund damit das aus deutschnationalen Rechtsquellen hervorgegangene Recht bezeichnet.
Das in Deutschland geltende Recht ist keineswegs durchweg nationalen Ursprungs; allerdings findet sich bei den germanischen Völkerschaften ursprünglich nur nationales Recht, da die einzelnen deutschen Volksstämme keinen einheitlichen Staat bildeten, hatten sie auch kein einheitliches Recht.
Die Rechte der einzelnen deutschen Stämme waren sehr spärlicher Natur, da, wie Tacitus bemerkt, bei ihnen mehr auf gute Sitten als auf gute Gesetze gehalten wurde, und diese geringe Anzahl von Rechtssatzungen wurde lediglich durch ungeschriebenes Gewohnheitsrecht fortgepflanzt. Geschriebenes Recht findet sich zuerst bei den salischen Franken, denen dann seit dem 5. Jahrhundert auch andere Volksstämme mit geschriebenen Gesetzessammlungen in lateinischer Sprache, den sogenannten "Leges barbarorum", folgten. Neben diesen Volksrechten waren später in der fränkischen Monarchie, zu welcher auch Deutschland gehörte, die Verordnungen der Könige, die sogenannten Kapitularien, von Bedeutung. Von einem eigentlichen deutschen Nationalrecht kann erst die Rede sein, nachdem ein selbständiges Deutsches Reich gegründet und nachdem mit der Absetzung Karls des Dicken 887 die politische Trennung Deutschlands und Frankreichs bleibend vollzogen worden war.
Die Rechtsentwickelung vollzog sich in den folgenden Jahrhunderten vorzugsweise im engeren Rahmen der städtischen Rechte, wie z. B. von Magdeburg, Lübeck und Köln. Unter diesen letzteren nehmen der Sachsenspiegel, der um 1230 entstand, und der wahrscheinlich zu Ausgang des 13. Jahrhunderts verabfasste Schwabenspiegel die erste Stelle ein. Ersterer ist das Bild des damaligen norddeutschen Rechtslebens, der letztere vorzugsweise das Produkt der süddeutschen Rechtsentwickelung.

 5 Hanse = Organisation von niederdeutschen Fernkaufleuten, der rund 70 große und 100 bis 130 kleinere Städte angehörten. Diese Städte lagen in einem Gebiet das heute sieben europäische Staaten umfasst. Ziel der Hanse war die Sicherheit der Überfahrt und die Vertretung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen besonders im Ausland . Vom 13. bis in die Mitte des 15. Jahrhunderts beherrschte die Hanse weitgehend den Fernhandel des nördlichen Europa, konnte aber nie eine Monopolstellung erringen.
Die hansischen Kaufleute versorgten West- und Mitteleuropa mit den Luxuswaren, Nahrungsmitteln und Rohstoffen des nördlichen und östlichen Europa. Hierzu gehörten z.B. Pelze, Wachs, Getreide, Fisch ebenso Flachs, Hanf, Holz und Holzbauprodukte wie Pech, Teer und Pottasche. Im Gegenzug brachten die Hansekaufleute in diese Länder die gewerblichen Fertigprodukte des Westens und Südens wie Tuche, Metallwaren, hier insbesondere Waffen und Gewürze.
Zentrale Umschlagsplätze dieses Handels waren die Kontore der Hanse in Nowgorod in Nordwestrussland (St. Peterhof), in Bergen in Norwegen (Deutsche Brücke), in Brügge in Flandern und in London in England (Stalhof).